Fragen & Antworten

  1. Wann und wo erreichen Sie uns?
  2. Warum sind die Fahrzeuge bei Ihnen so günstig?
  3. Gibt es eine unterschiedliche Qualität zu den deutschen Bestellfahrzeugen?
  4. Habe ich einen Kaufvertrag nach deutschem Recht?
  5. Haben EU-Neuwagen andere Ausstattungen als deutsche Bestellfahrzeuge?
  6. Kann sich die ursprünglich angegebene Lieferzeit ändern?
  7. Kann ich meinen Gebrauchtwagen in Zahlung geben?
  8. Bekomme ich bei einem Gebrauchtwagenkauf auch eine Garantie?
  9. Wann muss ich mein Fahrzeug bezahlen?
  10. Kann ich ein Fahrzeug auch finanzieren?
  11. Sind Probefahrten möglich?

  1. Wann und wo erreichen Sie uns?

    Unser Büro ist wochentags von 09-13.00Uhr und 14.00-18.00Uhr besetzt. Am Samstag haben wir von 09-14:30 Uhr geöffnet.


  2. Warum sind die Fahrzeuge bei Ihnen so günstig?

    In anderen Staaten der EU sind die Steuerlasten deutlich größer als in Deutschland. Die Hersteller betreiben je nach Absatzland eine Preisdifferenzierungsstrategie, d.h. Fahrzeuge werden zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Der Einkaufspreis ist häufig günstiger als in Deutschland und wir können diesen Vorteil an Sie weitergeben. Darüber hinaus haben EU-Neuwagen häufig Ausstattungsvorteile, die sich auch auf den Preisunterschied auswirken.

    Für Sie als Kunde entstehen keinerlei Nachteile!

    Sie erhalten alle Zulassungsunterlagen vorab per Post (die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder eine Zulassungsbescheinigung II). Außerdem erhalten Sie ein Serviceheft und damit EU-weite Garantie, die Sie bei jedem Vertragshändler einfordern können, da die Garantie an das Fahrzeug gebunden ist.

    Warum mehr zahlen wenn es auch günstiger geht!?


  3. Gibt es eine unterschiedliche Qualität zu den deutschen Bestellfahrzeugen?

    Auch wenn die Ausstattungen variieren können, ist dies bei der Qualität natürlich nicht der Fall.
    Entgegen aller Vorurteile liegt der Unterschied somit nicht in der minderwertigen Sicherheit. Denn egal für welches Land die Hersteller ihre Autos produzieren, es gilt für alle derselbe Sicherheitsstandard. Da die Modelle alle baugleich sind, laufen diese oftmals von demselben Produktionsband. Der Unterschied liegt somit nur bei der länderspezifischen Ausstattung.


  4. Habe ich einen Kaufvertrag nach deutschem Recht?

    Ja, der Vertrag ist nach deutschem Recht. Wir sind keine Vermittler, sondern Verkäufer. Somit müssen Sie Ihre Ansprüche nicht im Ausland geltend machen, sondern haben ausschließlich uns als Vertragspartner und somit auch alle deutschen Rechte und Vorteile.


  5. Haben EU-Neuwagen andere Ausstattungen als deutsche Bestellfahrzeuge?

    Ja, hier kann es Unterschiede geben. Jedoch nur in den Paketen oder der Komfortausstattungen und nicht in der Qualität. In den wärmeren Ländern wie beispielsweise in Italien oder Spanien ist häufig eine Klimaanlage serienmäßig verbaut - in kühleren Ländern wie z.B. Norwegen ist es häufig eine Standheizung. Die Hersteller richten sich somit an dem Bedarf des jeweiligen Landes aus.


  6. Kann sich die ursprünglich angegebene Lieferzeit ändern?

    In über 90% der Bestellungen ist das nicht der Fall, kann vereinzelt aber leider vorkommen. Die Gründe hierfür sind Probleme in der Produktion oder Lieferengpässe seitens des Lieferanten, die automatisch zu Veränderungen der Lieferzeit führt. In diesen Fällen werden sie jedoch selbstverständlich zeitnah informiert.

    Während der Wartezeit können wir Ihnen leider keinen verbindlichen Termin der Lieferung, sondern nur einen Lieferzeitraum nennen. Aber auch dieser kann sich ändern. Dies hängt von mehreren Faktoren ab; der Auslastung des Herstellers, Überschreitung der vereinbarte Quoten des Bezugslandes (dürfen nur ein bestimmtes Kontingent ausliefern), überschrittene Produktionsplätze, Produktionsplätze werden entzogen, Änderung der Ausstattung usw.

    Seien Sie sich aber bewusst, dass es auch nur in unserem Interesse ist, dass ihr Fahrzeug pünktlich produziert und geliefert wird. Wir gehen für Sie in Vorleistung welche teilweise mit hohen Anzahlungen verbunden ist. Wir halten Sie so aus allen Risiken raus und freuen uns über jedes Fahrzeug dass wir pünktlich an zufriedene Kunden ausliefern können.


  7. Kann ich meinen Gebrauchtwagen in Zahlung geben?

    Wir nehmen gerne Ihr altes Fahrzeug in Zahlung und verrechnen diesen Betrag dann auch gleich mit dem Kaufpreis Ihres neuen Fahrzeugs. Finanzierungen können wir für Sie direkt ablösen.


  8. Bekomme ich bei einem Gebrauchtwagenkauf auch eine Garantie?

    Ja, bei jedem Kauf eines Gebrauchtwagens erhalten Sie automatisch 1 Jahr Garantie in der Grunddeckung auf Ihr Fahrzeug. Sie können die Garantie auch bis 36 Monate verlängert und in der erweiterten Deckung abschließen.


  9. Wann muss ich mein Fahrzeug bezahlen?

    Die volle Bezahlung erfolgt erst, wenn Ihr Fahrzeug zu uns auf den Hof geliefert wird. Bei erfolgter Bestellung ist eine Anzahlung i.H.v. 10% des Kaufpreises fällig. Nach Erhalt Ihres Wagens senden wir Ihnen alle Unterlagen zu und Sie können in der angegebenen Zahlungsfrist die Kaufsumme begleichen. Währenddessen bereiten wir Ihr Fahrzeug für Sie auf und nach Erhalt der Summe auf unserem Konto vereinbaren wir einen Termin zur Fahrzeugübergabe.


  10. Kann ich ein Fahrzeug auch finanzieren?

    Ja, das ist natürlich überhaupt kein Problem. Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich mit der Santander Consumer Bank zusammen. Eine Finanzierung ist bereits ab 0,99% möglich. Ob mit oder ohne Anzahlung oder mit oder ohne Schlussrate – das entscheiden Sie.


  11. Sind Probefahrten möglich?

    Unsere Fahrzeuge können gerne kurzfristig zu probe gefahren werden. Vereinbaren Sie noch heute ein Termin.